Kein Rezept mehr zurückgeben.
Über dieses Portal übergeben Partner-Sanitätshäuser Verordnungen für Elektrostimulationsgeräte an JOBI. Wir übernehmen die Versorgung auf Empfehlung Ihres Hauses, werben Ihnen den Kunden nicht ab und melden Ihnen jeden weiteren Versorgungsbedarf zurück.
So läuft eine Übergabe
Der Patient steht am Tresen und wartet. Deshalb ist das Portal auf einen kurzen Weg gebaut – alles, was wir im Erstkontakt ohnehin selbst erheben, fragen wir hier nicht ab.
Aufklären
Sie klären den Patienten über sein freies Wahlrecht nach § 33 Abs. 6 SGB V auf und lassen die Einwilligung unterschreiben (Formular P-01). Das Original bleibt bei Ihnen.
Erfassen
Patient, Krankenkasse, Versorgungsbereich – dazu ein Foto der Verordnung und der unterschriebenen Einwilligung. Rund zwei Minuten am Tresen.
Übergeben
Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 4 Stunden und rufen Ihren Patienten innerhalb von 24 Werktagsstunden an. Den Stand sehen Sie jederzeit im Portal.
Zugang
Dieses Portal ist ein geschlossenes System für Sanitätshäuser mit Partnervertrag.
Sie haben bereits einen Zugang
Melden Sie sich mit Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse an. Passwort vergessen? Auf der Anmeldeseite können Sie sich einen Link schicken lassen.
Zur AnmeldungSie haben noch keinen Zugang
Eine Selbstregistrierung gibt es nicht. Ein Zugang entsteht erst, wenn der Partnervertrag unterschrieben ist. Wir legen Ihr Haus an und laden die erste Person per E-Mail ein.
Telefon: +49 (0) 2262 717692
E-Mail: info@jobi.med
Sie sind Patientin oder Patient?
Dann sind Sie hier nicht richtig – dieses Portal ist ausschließlich für Sanitätshäuser. Ihr Ansprechpartner ist das Haus, in dem Sie Ihr Rezept vorgelegt haben. Fragen zu einer laufenden Versorgung beantworten wir gern unter +49 (0) 2262 717692. Was wir versorgen, steht auf jobi.med(öffnet in einem neuen Tab).
Umgang mit Patientendaten
Über dieses Portal laufen Gesundheitsdaten. Was das für die Technik bedeutet, steht hier kurz – ausführlich in der Datenschutzerklärung.
- Ohne die unterschriebene Einwilligung des Patienten entsteht kein Vorgang. Das ist technisch erzwungen, nicht nur eine Bitte.
- Patientendaten liegen verschlüsselt in der Datenbank. Auch ein Datenbank-Abzug gibt sie ohne den Schlüssel nicht preis.
- Ihr Haus sieht ausschließlich die eigenen Vorgänge – geprüft wird das in der Datenbankabfrage, nicht erst in der Anzeige.
- Jeder Zugriff auf einen Vorgang wird protokolliert, auch das bloße Ansehen.